Orthopädieschuhmacher zahlen derzeit eine Wirtschaftskammer-Grundumlage von 486 Euro, Schumacher 298 Euro, beides Summen die im Vergleich zu anderen viel größeren Fachgruppen als überdurchschnittlich hoch zu bezeichnen sind. So schlägt die Grundumlage bei Mitgliedern der UBIT (FG 704) mit nur rund 150 Euro zu Buche.
Es erschließt sich dem Kammermitglied nicht, dass eine viel geringere Anzahl an Personen mit tendenziell auch geringerer Skalierbarkeit in ihrer personalintensiven Dienstleistung in Relation derart hohe Umlagen entrichten müssen.
Eine Reduktion der Grundumlage auf 350 Euro bei Orthopädieschuhmachern und 250 Euro bei Schuhmachern würde ein ausgesprochen positives Signal an die Mitglieder in den Branchen senden und zeigen, dass auch die Wirtschaftskammer Kärnten bemüht sind, möglichst einzusparen und eine Unterstützung, keine Last zu sein. Die Finanzierbarkeit der Leistungen der Fachgruppe muss natürlich gewährleistet bleiben, bzw. eine Anfrage nach Solidarität zum leider immer weniger ausgeübten Gewerbe an die WKK wäre zu stellen, um etwaige Fehlbeträge zu kompensieren.
In Zeiten steigender Kosten für alle eine Umkehr vorzunehmen, wäre zudem ein Signal an andere Branchen und würde dem Ruf der Wirtschaftskammer guttun.
Daher bringen wir als SWV Kärnten den Antrag an das Wirtschaftsparlament ein:
Das Präsidium und die Spartenvertretung möge das Gespräch mit den Organen der Fachgruppe LI Gesundheitsberufe suchen und Möglichkeiten zu einer Senkung der Grundumlage für Orthopädieschuhmer:innen um wenigstens 50 % – notfalls durch finanzielle Subventionierung aus Kammermitteln – erwirken
Update nach der Sitzung: Antrag abgelehnt („Die Verantwortung für die Höhe der Kammerumlage läge im Wirkungsbereich d. Fachgruppen, nicht des Parlaments“).