Meisterlöhne sollten in allen KVs verankert sein/werden

woman-5723452_1280

So einfach und doch so kompliziert? Wir wollen das Ansehen der Lehrbetriebe heben, eine Lehre ist ein geniale Ausbildung und es braucht praxisorientierte und problemlösungsorientierte Bildung mindestens genauso sehr, wie ihr theoretisches Pendant!

Die Hebung des Abschlusses auf Bachelor-Niveau, sowie die Möglichkeit den Titel „Mst“ auch zu führen sind erste wichtige Schritte gewesen, doch dann ist uns etwas aufgefallen: In den Kollektivverträgen sind natürlich Gehaltstabellen abgebildet, vor allem deswegen sieht man ja auch hinein! Allerdings findet sich im Kollektiv kein Gehaltsvorschlag (bzw. Untergrenze), wenn man einen Meister anstellen möchte! Die Gehaltsliste endet beim Facharbeiter:in!

Die Recherche gemeinsam mit der Kammer förderte unseren Fehler, also den des anfragenden Betriebs, als auch den unseres Wirtschaftsverbands zu Tage: Es gibt für Berufe wie Metaller oder auch Schuster zwei Kollektivverträge! Einmal den Arbeiterkollektiv und einmal den Angestelltenkollektiv. Weil ein Meister auch organisatorische Aufgaben übernimmt, und nicht nur in der Werkstatt steht, wird er typischerweise als Angestellter angemeldet – nicht mehr als Arbeiter – und in diesem anderen Kollektiv findet man dann auch seinen Lohn.

Wir stellten uns die Frage: „Wer weiß das?“

Also Lösung schlugen wir vor, dass man genau das so auch im Arbeiterkollektiv erklärt, oder zumindest dort einen Vermerk einfließen lässt, dass die Entlohnung für einen „Meister“ im Angestelltenkollektivvertrag zu finden ist. So ein Vermerk scheint kein Beinbruch zu sein, also brachten wir die Idee als Antrag vor das Kärntner Wirtschaftsparlament.

„Die Wirtschaftskammer Kärnten möge sich dafür einsetzen, dass die Bundesgremien der Handwerksberufe ihre Kollektivverträge überprüfen und sicherstellen, dass ein Hinweis auf die Lohngruppe „Meister:in“ dort auch vorzufinden ist, um nicht den Anschein zu erwecken, dass die jeweilige Berufsgruppe keinen Meister mehr ausbildet“

Die Reaktion war durchaus verwunderlich!

Fazit:

Antrag abgelehnt. („Kollektivverträge und Verhandlungen sind so schwierig, da kann man nichts ändern, lasst bitte die Finger von den Kollektivverträgen!“)

Teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn