Kompensation der Verwaltungslasten aus Förderprogrammen

Desperate office worker overwhelmed with paperwork, she is asking help with her hand

Öffentliche Förderprogramme für Unternehmen dienen oft der Abfederung wirtschaftlicher Schäden, die außerhalb des Einflussbereichs der Betriebe liegen (z. B. Pandemien, Energiekrisen). Solche Förderungen sind daher nicht freiwillig, sondern notwendig zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen haben jedoch große Schwierigkeiten bei der Antragstellung und Abrechnung, was häufig kostenintensive Beratungsleistungen erforderlich macht.

Zentrale Probleme:

  • Hoher Verwaltungsaufwand bei Förderanträgen, insbesondere für kleine Unternehmen.
  • Zusätzliche Kosten für externe Beratung (zwischen 0,5–3 % der Fördersumme, teils darüber).
  • Reduzierung der eigentlichen Förderwirkung, da Beratungskosten von der Fördersumme abgehen.
  • Ähnliche Problematik auch bei neuen Energie-Fördermaßnahmen (Durchschnittskosten ca. 350 €).
  • Förderberichte der Bundesregierung erkennen das Problem an, bieten aber keine Lösung.

Forderung des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Kärnten:
Das Wirtschaftsparlament Kärnten soll den Bund (bzw. über die Bundeswirtschaftskammer) auffordern:

  1. Die Verwaltungslast bei Förderprogrammen gemäß § 14a BHG (Bundeshaushaltsgesetz) systematisch zu erfassen.
  2. Die Rahmenrichtlinien für Förderungen (BGBl. II Nr. 208/2014) entsprechend anzupassen.
  3. Die Ausnahme der Förderungen in der WFA-Grundsatz-Verordnung (BGBl. II Nr. 489/2012) aufzuheben.

Konkret gefordert wird:

  • Einführung einer Wirkungsfolgenabschätzung der Verwaltungslast bei Förderungen.
  • Bezifferung der finanziellen Belastung durch den Verwaltungsaufwand.
  • Pauschale Kompensation: Mindestens 50 % dieser Belastung sollen zusätzlich zur Fördersumme als Ausgleich gewährt werden.

Ziel: Verbesserung der Effizienz, Gerechtigkeit und Treffsicherheit öffentlicher Förderungen – insbesondere für kleine Unternehmen.

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