MEDIATION IM SINNE KÄRNTENS KLEINBETRIEBE – Wirtschaftsparlament (29.05.2018) Antrag 2

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Bei allem Vertretungseifer ist es am Ende des Tages selten sinnvoll in Klassen einzuteilen – ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sind letztendlich Menschen, und wo diese zusammenarbeiten sind Konflikte vorprogrammiert. Die Eskalation solcher Probleme beschäftigt nicht selten die jeweilig von der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer zur Verfügung gestellte Rechtsvertretung: Bilateral eine der sinnvollsten Service-Einrichtungen.

Die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer ist jederzeit erreichbar, in dringenden Fällen ausgesprochen schnell und überaus bemüht telefonisch, persönlich zu beraten, bzw. bei Eskalation sogar eine Rechtsvertretung in Form eines Anwalts zu stellen. Auch dann betrachtet die WKK solche Fälle für sich nicht einfach als abgeschlossen, bleibt weiterhin beratend zur Stelle, bzw. vermittelt wo notwendig. Auf diese Weise wurden im Jahr 2017 insgesamt 7.570 Serviceanfragen bearbeitet, davon 2.890 alleine aus dem Bereich Arbeitsrecht. Als UnternehmerIn in Kärnten ist es sehr gut einen so kompetenten und erfahrenen Partner an seiner Seite zu wissen. Das zeigt auch der hervorragende Service-Index von 1,22: 14% der beratenen Unternehmen geben die Schulnote „Gut“, 80% sogar „Sehr Gut“. Wir gratulieren dem Rechtsservice-Team zu diesem fulminanten Ergebnis!

Im Gegenzug vertritt auch die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer im Konfliktfall ArbeitnehmerInnen. Die Eskalation vom Anlassfall bis zum Arbeitsgericht mit dementsprechend zur Verfügung gestellten AnwältInnen dauert oft nur sehr kurz. So ein Verfahren, eventuell mit auflaufenden Kosten – vor allem für die UnternehmerInnen-Seite – stellt auch zeitlich für kleinere Betriebe einen unverhältnismäßig großen Aufwand dar. Kärntens KleinunternehmerInnen wollen und müssen arbeiten. Zeit, Geld und Nerven für MitarbeiterInnen-Konflikte sind dabei nicht nur entbehrlich, sondern teilweise existenzbedrohend! 2017 wurden nur 123 Fälle (weniger als 5%) direkt zw. WK und AK gelöst. Dieser Anteil sollte zum Wohle aller Beteiligten gesteigert werden.

Nach Rücksprache unseres Präsidenten Alfred Trey mit dem Arbeiterkammerpräsident Günther Goach muss es nicht zwangsläufig zu einer Eskalation kommen. So könne zwei Wochen nach Zustellung etwaiger Forderungen oder Briefe der durch die Arbeiterkammer Vertretenen direkt beim zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin vorgesprochen werden, um eine für beide Seiten gütliche Regelung zu finden, bzw. könnte auch auf den Berufsstand unserer hervorragenden MediatorInnen zur Begleitung zurückgegriffen werden.

Eine Mediation hätte nicht nur den Vorteil, dass Zeit und Geld gespart werden würde – vor allem stellt sie eventuell wieder eine Basis zwischen den beteiligten Streitteilen her. Das Ergebnis wäre also insgesamt schneller, günstiger und gütlicher.

Ein Konzept zur Zusammenarbeit unserer bemühten Rechtsabteilung mit spezialisierten MediatorInnen und ein Alternativ-Ablauf zur Regelung von MitarbeiterInnen-Konflikten auf diesem oben skizzierten Weg (inkl. Kostenübernahme nach Abschätzung) wäre wünschenswert.

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Kärnten stellt daher folgenden Antrag, und lädt alle Fraktionen des Wirtschaftsparlaments ein, diesen zu unterstützen:

Das Präsidium der Wirtschaftskammer Kärnten möge eine Kosten/Nutzen-Abschätzung der Vorstufe „Mediation MitarbeiterInnen-Konflikte“ bei Kleinunternehmen in Auftrag geben, insbesondere hinsichtlich Zeit- und Kostenersparnis für unsere Mitgliedsbetriebe. Bei (zu erwartendem) positivem Ergebnis soll durch die Rechtsabteilung der WKK gemeinsam mit der Arbeiterkammer ein Modus Operandi definiert werden (vgl. verpflichtendes Mediationsgespräch vor Lehrlingskündigung).

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