Die Mitarbeitervorsorgekasse ist Teil des neuen Abfertigungsmodells in Österreich, das seit dem 1. Jänner 2003 für alle neu eintretenden Arbeitnehmer:innen gilt. Es basiert auf dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (in Kraft seit 1. Juli 2002). Ziel ist die Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung von Arbeitgebern auf rechtlich selbstständige Vorsorgekassen. Seit 2008 sind auch (freiberuflich) Selbständige einbezogen.
Arbeitgeber:innen zahlen 1,53 % des Bruttoentgelts bzw. Selbständige 1,53 % der Krankenversicherungs-Bemessungsgrundlage in die Kasse ein. Arbeitnehmer:innen können das angesparte Guthaben auch bei eigener Kündigung mitnehmen; für Selbständige entsteht eine Art „eigene Abfertigung“.
Im Zeitraum 1.1.2022–31.12.2022 wurden Beiträge eingezahlt. Zum Stichtag 1.1.2023 zeigte sich jedoch, dass das Guthaben nicht nur um den Jahresbeitrag, sondern um zusätzliche ca. 20 % gesunken ist. Ein Beispiel nennt eine Einzahlung von € 1.200, jedoch eine Reduktion des Guthabens um € 1.400 im Vergleich zum Vorjahr.
Forderung: Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) soll sich für eine transparente Offenlegung der Veranlagung dieser Beiträge einsetzen. Geschäftsberichte und Bilanzen spiegeln oft nicht den tatsächlichen Veranlagungserfolg wider. In einem konkreten Fall konnte eine Vorsorgekasse durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen bilanzieren – die reale Wertentwicklung blieb aber intransparent.
Kritikpunkt: Es fehlt grundsätzlich an Transparenz über die tatsächliche Anlageentwicklung und Wertminderung der eingezahlten Beiträge.