Den Überblick zu wahren ist nicht einfach, und viele Unternehmer:innen gehen nach dem Prinzip „höchste Vorsicht – Altbekanntes“ vor. Das bedeutet, dass eher zur Maskenpflicht tendiert wird, 2G-Pflicht, große Menschansammlungen (Warteschlangen) vermieden werden, Desinfektionsmittel steht überall bereit, etc… Das ist grundsätzlich gut, mehr Vorsicht ist besser als Nachsicht und die nächste Welle! Bravo!
Dennoch und vor allem in der Gastro wird es wichtig sein, dass man genauer hinsieht und eben die auferlegte Pflicht nicht nur wahrnimmt, sondern gegebenenfalls auch nachweisen kann.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, findet ihr hier die aktuellen Zusatzbestimmungen Kärntens zu den Bundesbestimmtungen:
Ab 17. Dezember öffnet die Gastro, wir wünschen viel Erfolg, hungrige und durstige Kundschaft und wenigstens heuer noch ein paar Tage, in denen ihr es uns ermöglicht gute Gesellschaft und Küche zu genießen…
Für den Handel sehen wir die verlorenen Tage genauso problematisch, wie die aktuelle Kanalisierung der Weihnachtseinkäufe von vielen Menschen auf einen kurzen Zeitraum. Dieser Effekt macht es natürlich unseren Händlern nun schwer verantwortungsbewusst und vorbildlich ihre guten Angebote an den Mann/Frau zu bringen. In 10 Tagen ist Weihnachten, haltet durch und danke!