Der Prozessflut nach Kurzarbeit 3 vorbeugen!

Judge?s gavel, Themis sculpture and collection of legal books on the brown background.

Hintergrund:

  • Die Arbeitslosigkeit hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht.
  • „Kurzarbeit 3“ hält derzeit viele ArbeitnehmerInnen in Beschäftigung, obwohl ihre Arbeitskraft nur eingeschränkt gebraucht wird.
  • Im Idealfall erholt sich die Wirtschaft bis Ende Q1 2021.
  • Im realistischeren Szenario könnte es erneut mildernde Maßnahmen geben.
  • Im schlimmsten Fall droht eine massive Kündigungswelle mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Handlungsbedarf:

  • Es ist notwendig, jetzt Vorkehrungen zu treffen, um auf einen möglichen Ansturm von Arbeitsrechtsverfahren vorbereitet zu sein.
  • Die Wirtschaftskammer Kärnten will realistisch, professionell und lösungsorientiert Unterstützung bieten.

Lösungsansatz:

  • Bereits 2018 wurde ein Antrag zur Einführung von Mediation für Kleinbetriebe angenommen.
  • Es besteht Kooperationsbereitschaft von Kärntner MediatorInnen und der Arbeiterkammer.
  • Ziel ist ein alternatives Schlichtungsverfahren zur Entlastung der Gerichte.

Vorteile der Mediation:

  • ArbeitgeberInnen würden vor Gerichtskosten und ungerechtfertigten Forderungen geschützt.
  • ArbeitnehmerInnen würden nicht durch Prozesse demotiviert und blieben leichter vermittelbar.
  • Das fördert psychisch stabile Rückkehrer in den Arbeitsmarkt.

Fazit:

Die Vorbereitung auf eine potenzielle rechtliche Eskalation nach der Kurzarbeitsphase ist essenziell. Die Nutzung von Mediation kann eine wirksame, kostenschonende und menschlichere Alternative zu Gerichtsverfahren bieten – zum Nutzen beider Seiten.

Teilen:

Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on pinterest
Pinterest
Share on linkedin
LinkedIn