Hintergrund:
- Die Arbeitslosigkeit hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht.
- „Kurzarbeit 3“ hält derzeit viele ArbeitnehmerInnen in Beschäftigung, obwohl ihre Arbeitskraft nur eingeschränkt gebraucht wird.
- Im Idealfall erholt sich die Wirtschaft bis Ende Q1 2021.
- Im realistischeren Szenario könnte es erneut mildernde Maßnahmen geben.
- Im schlimmsten Fall droht eine massive Kündigungswelle mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Handlungsbedarf:
- Es ist notwendig, jetzt Vorkehrungen zu treffen, um auf einen möglichen Ansturm von Arbeitsrechtsverfahren vorbereitet zu sein.
- Die Wirtschaftskammer Kärnten will realistisch, professionell und lösungsorientiert Unterstützung bieten.
Lösungsansatz:
- Bereits 2018 wurde ein Antrag zur Einführung von Mediation für Kleinbetriebe angenommen.
- Es besteht Kooperationsbereitschaft von Kärntner MediatorInnen und der Arbeiterkammer.
- Ziel ist ein alternatives Schlichtungsverfahren zur Entlastung der Gerichte.
Vorteile der Mediation:
- ArbeitgeberInnen würden vor Gerichtskosten und ungerechtfertigten Forderungen geschützt.
- ArbeitnehmerInnen würden nicht durch Prozesse demotiviert und blieben leichter vermittelbar.
- Das fördert psychisch stabile Rückkehrer in den Arbeitsmarkt.
Fazit:
Die Vorbereitung auf eine potenzielle rechtliche Eskalation nach der Kurzarbeitsphase ist essenziell. Die Nutzung von Mediation kann eine wirksame, kostenschonende und menschlichere Alternative zu Gerichtsverfahren bieten – zum Nutzen beider Seiten.