Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbstständigen

Absicherung

In Österreich spielen Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) eine zentrale Rolle in der Wirtschaft. Dennoch sind Selbstständige bei der sozialen Absicherung im Vergleich zu Arbeitnehmer:innen deutlich benachteiligt. Aktuell erhalten sie z. B. erst ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld, und die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet unzureichenden Schutz. Besonders Frauen leiden unter dieser Ungleichbehandlung – etwa durch Nachteile bei Karenz oder Kinderbetreuung.

Forderungen des Wirtschaftsparlaments der WKK an die WKO:

  1. Krankengeld ab dem 4. Tag: Frühere finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall zur Vermeidung existenzieller Härten.
  2. Automatische Arbeitslosenversicherung: Einführung eines verpflichtenden Schutzes gegen Einkommensverluste bei Auftragsausfall oder Geschäftsaufgabe.
  3. Abschaffung des 20 % Selbstbehalts: Gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen, um Fairness im Gesundheitssystem zu gewährleisten.
  4. Sicherung und Ausbau der Entgeltfortzahlung: Staatlicher Zuschuss bei Krankheit oder Mutterschutz soll ausgebaut werden.
  5. Anrechnung von Karenz- und Kinderbetreuungszeiten auf die Pension: Besonders Frauen sollen gerechter behandelt werden.
  6. Automatische Beitragsaussetzung in Krisenzeiten: Finanzielle Entlastung durch pausierende Sozialversicherungsbeiträge bei Krankheit, Karenz oder Mutterschutz.
  7. Streichung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld: Selbstständige sollen wirtschaftlich flexibel bleiben dürfen.

Ziel: Mehr soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität für Selbstständige – insbesondere in Krisenzeiten.

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