Energiekostenzuschuss 2

Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss 2 wurde bereits vor Weihnachten 2022 angekündigt, doch fast ein Jahr später gibt es weder konkrete Richtlinien noch eine Möglichkeit zur Antragstellung. Lediglich eine Voranmeldung wurde ermöglicht – ohne verbindliches Regelwerk.

Die Wirtschaftskammer Kärnten, als Interessenvertretung vieler Selbstständiger und Unternehmer:innen, kritisiert diesen Zustand. Ohne klare Informationen können Unternehmen keine Planungssicherheit für Investitionen oder die Bewertung des Geschäftsjahres 2023 erlangen. Besonders für Einnahmen-/Ausgabenrechner, deren Bilanzjahr am 31.12.2023 endet, sei dies problematisch.

Der Energiekostenzuschuss mag nicht entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg sein, könne aber Investitionen in Energieeffizienz erleichtern.

Deshalb fordert der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) die Wirtschaftskammer Kärnten sowie alle Fraktionen auf, gemeinsam einen öffentlichen Brief an die Bundesregierung zu verfassen. Ziel ist es, endlich die Veröffentlichung der Richtlinien zum Energiekostenzuschuss 2 zu erwirken.

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