Ein Jahr nach den Vorwürfen: Nicht rechtskräftiges Urteil in der Causa WK-Wahl Kärnten

Wahlurne wkk

Im März 2025 wurden schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Wirtschaftskammerwahl in Kärnten öffentlich. Mehrere Unternehmer erklärten damals, ohne ihre Zustimmung auf Wahlvorschlägen der Freiheitlichen Wirtschaft aufgeschienen zu sein. Die Vorwürfe wurden von der Freiheitlichen Wirtschaft als „Schmutzkübelkampagne“ zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde erklärt, es habe sich um einen Fehler einer Sekretärin gehandelt.

Am 22. Juli 2026 hat das Bezirksgericht Klagenfurt in dieser Causa ein nicht rechtskräftiges Urteil gefällt. Der Geschäftsführer der Freiheitlichen Wirtschaft wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

Für den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Kärnten geht es dabei um mehr als die strafrechtliche Beurteilung eines Einzelfalles. Es geht um das Vertrauen der Unternehmerinnen und Unternehmer in demokratische Wahlen und in eine glaubwürdige Interessenvertretung.

Nach einer solchen Entwicklung ist eine ehrliche Übernahme politischer Verantwortung zu erwarten.

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