Kennzeichnungspflicht für Dropshipping-Anbieter

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Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Kärnten kritisiert den sogenannten „exklusiven Dropshipping-Handel“, bei dem Online-Händler:innen billige Produkte (meist aus China) direkt an Endkunden verkaufen, ohne selbst Lagerhaltung oder Qualitätskontrolle zu übernehmen. Diese Anbieter:innen präsentieren sich zwar als seriöse Händler:innen, übernehmen jedoch weder Gewährleistung noch Kundenservice nach dem Kauf.

Dropshipping wird oft als einfache Möglichkeit zum passiven Einkommen beworben, wobei selbst unerfahrene Nutzer:innen mit wenig Aufwand Shops eröffnen können. Leidtragende dieses Modells sind:

  1. Kund:innen, die minderwertige Produkte erhalten,
  2. Der etablierte Handel, der durch unlauteren Wettbewerb geschädigt wird,
  3. Die Dropshipping-Anbieter:innen selbst, die sich der rechtlichen und ethischen Konsequenzen oft nicht bewusst sind,
  4. Ehrliche Gewerbetreibende, die sich an Vorschriften wie Steuern und Zölle halten.

Das Modell nutzt zudem Tricks wie den „Lagerabverkauf“ (Produkte für 1 Euro, nur Versand zu zahlen), was auch steuerlich fragwürdig ist.

Forderung:
Die Wirtschaftskammer Kärnten soll sich auf Bundesebene für eine Kennzeichnungspflicht von Dropshipping-Angeboten einsetzen – sowohl im Webshop als auch auf Social Media – und diese als Kommissionsverkauf „Dropshipping“ deklarieren lassen.

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