Meisterlöhne sollten in allen KVs verankert sein/werden.

kollektivvertrag

Der SWV fordert, dass Meisterlöhne in allen Kollektivverträgen (KVs) verankert werden sollen. Derzeit fehlt in manchen Arbeiter-KVs – etwa bei den orthopädischen Schuhmachern – ein klarer Hinweis auf „Meister:innen“. Stattdessen wird dort nur von „Spitzenfacharbeiter:innen“ oder „qualifizierten Facharbeiter:innen“ gesprochen, was zu Unklarheiten führt.

Da Meister:innen oft administrative Aufgaben übernehmen, werden sie meist im Angestellten-KV abgebildet. Nachdem der Meistertitel „Mst“ nun anerkannt und einem akademischen Abschluss gleichgestellt ist, soll künftig in allen handwerklichen Arbeiter-KVs ein Vermerk auf die Einordnung des Meisters im Angestellten-KV enthalten sein.

Das soll:

  • Aus- und Weiterbildung fördern
  • Klarheit über die Rolle und Entlohnung von Meistern schaffen
  • Eine positive Signalwirkung für das Handwerk setzen

Der SWV stellt dazu einen Antrag und ruft alle Fraktionen im Wirtschaftsparlament auf, diesen zu unterstützen. Die Wirtschaftskammer Kärnten soll sich bei den Bundesgremien der Handwerksberufe dafür einsetzen, dass entsprechende Änderungen in den KVs vorgenommen werden.

Teilen:

Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on pinterest
Pinterest
Share on linkedin
LinkedIn