Hintergrund
- Am 16.01.2023 wurde der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 (BAWP 2023) ohne Übergangsfrist veröffentlicht und ist seitdem verbindlich.
- Der BAWP gilt als objektives Gutachten und definiert den Stand der Technik in der Abfallwirtschaft.
- Durch neue Grenzwerte und Parameter im BAWP 2023 entsteht Rechtsunsicherheit, insbesondere bei bereits beurteilten Aushubmaterialien und Recycling-Baustoffen nach BAWP 2017.
Problemstellung
- Materialien, die nach BAWP 2017 beurteilt und einer Qualitätsklasse zugeordnet wurden, dürfen laut BAWP 2023 nicht automatisch weiterverwendet werden, da sie dessen strengere Anforderungen nicht vollständig nachweisen können.
- Übergangsregelungen oder Klarstellungen durch das BMK fehlen bislang.
- Die Beurteilung der Beitragspflicht nach Altlastensanierungsgesetz (AISAG) ist an eine konforme Verwertung gemäß jeweils aktuellem BAWP gebunden.
- Ohne Nachweis der Übereinstimmung mit dem BAWP 2023 besteht das Risiko einer Beitragspflicht von derzeit 9,20 Euro pro Tonne.
Forderung des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Kärnten (SWV)
Der SWV fordert gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Kärnten:
- Eine rückwirkende Übergangslösung zum 16.01.2023, die sicherstellt, dass:
- Aufbereitete Aushubmaterialien und Recycling-Baustoffe, die nach BAWP 2017 beurteilt wurden, weiterverwendet werden dürfen.
- Keine neue Beurteilung nach BAWP 2023 erforderlich ist.
- Diese Tätigkeiten als „im Einklang mit dem BAWP“ gelten und somit nicht AISAG-beitragspflichtig sind.
Zusätzlicher Hinweis
- Eine entsprechende Anfrage an das BMK vom 09.03.2023 durch die WKO liegt bereits vor, blieb jedoch bisher unbeantwortet.