Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) fordert besseren Schutz für Kleinstunternehmer:innen im Krankheitsfall. Bisher erhalten Selbstständige mit weniger als 25 Beschäftigten erst nach 43 Tagen Krankenstand rückwirkend ab dem vierten Tag Krankengeld. Wer z. B. nur 41 Tage krank ist, bekommt nichts. Für Einpersonen- und Kleinstunternehmen bedeutet Krankheit oft einen völligen Einkommensausfall. Daher fordert der SWV, dass das Krankengeld künftig generell ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird – unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Die Wirtschaftskammer Kärnten und die Wirtschaftskammer Österreich sollen sich für diese Änderung einsetzen.